Der WEISSE RING Hilfe für Kriminalitätsopfer in Notlagen
Kriminalitätsopfer und Interessierte können telefonisch Kontakt aufnehmen oder Informationen zu den Hilfen des WEISSEN RINGS anfordern. Ehrenamtliche Mitglieder der 420 örtlich zuständigen Außenstellen übernehmen die weitere Betreuung. Das kostenlose Opfer-Telefon ist in Deutschland unter Rufnummer 116 006 zu erreichen.
Betroffenen kann geholfen werden durch: • Menschlichen Beistand und persönliche Betreuung nach der Straftat • Begleitung zu Terminen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht • Hilfestellungen im Umgang mit den Behörden • Vermittlung von Hilfen anderer Stellen • Hilfeschecks für eine für das Opfer jeweils kostenlose Erstberatung frei
wählbare anwaltliche und eine psychotraumatologische Erstberatung sowie
für eine rechtsmedizinische Untersuchung • Übernahme von Anwaltskosten, insbesondere zur Wahrung von
Opferschutzrechten im Strafverfahren (Opferanwalt) und zur Durchsetzung
von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) • Erholungsmaßnahmen für Opfer und ihre Familien in bestimmten Fällen • Finanzielle Unterstützung zur Überbrückung tatbedingter Notlagen
Der WEISSE RING hat inzwischen mehr als 200.000 Kriminalitätsopfern und ihren Angehörigen menschlichen Beistand und immaterielle Hilfe geleistet. Er kann zusätzlich bedürftigen Opfern und ihren Familien durch finanzielle Unterstützungen helfen, tatbedingte Notlagen zu überbrücken, und stellte für Opferbetreuungsmaßnahmen einschließlich direkter materieller Hilfen bisher mehr als 142 Mio. Euro bereit.

Kriminalitätsvorbeugung
Der gemeinnützige Verein unterstützt den Vorbeugungsgedanken. Er • verbreitet über Plakate, Vorträge und Broschüren Themen der
Kriminalitätsvorbeugung, • gibt in Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen der Vorbeugung Tipps zum
Schutz vor Kriminalität, • beleuchtet Forschungsergebnisse und bespricht einschlägige Bücher, • zeigt wichtige Adressen der Vorbeugung auf.
Insgesamt stellte der WEISSE RING für sein Satzungsziel „Vorbeugung“ bisher mehr als 32 Mio. Euro zur Verfügung.

Unterstützung von Projekten der Schadenswiedergutmachung und des Täter-Opfer-Ausgleichs
Der Verein kämpft um ein stärkeres gesellschaftliches Bewusstsein für die Situation der Geschädigten und setzte bisher mehr als 45 Mio. Euro für das öffentliche Eintreten für Opferbelange ein. Der WEISSE RING fordert von Politik, Justiz und Verwaltung die Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation von Kriminalitätsopfern und ihrer Angehörigen.
Im Einzelnen: Eine gesetzliche Verankerung der Informationspflicht zu Opferrechten und -ansprüchen Vielfach erfahren Betroffene erst durch den WEISSEN RING von ihren Rechten. Lediglich zehn Prozent stellen einen Antrag auf Opferentschädigung. Selbst Anwälten ist das 1976 eingeführte Opferentschädigungsgesetz teilweise unbekannt.
Einen Opferanwalt auf Staatskosten Dieser wichtige Schutz der Persönlichkeitsrechte der Geschädigten ist bisher auf versuchte und vollendete Tötungsdelikte sowie Sexualdelikte beschränkt.
Ausreichenden Opferschutz im Verfahren gegen Jugendliche Derzeit haben Geschädigte keinen Anspruch auf einen Opferanwalt, wenn der Täter unter das Jugendstrafrecht fällt.
Schadenswiedergutmachung Nach derzeitigem Recht haben die Opfer eines jugendlichen Straftäters keine Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld bereits im Strafverfahren geltend zu machen. Die Zulassung des Adhäsionsverfahrens im Verfahren gegen Jugendliche ist, nicht nur nach Auffassung des WEISSEN RINGS, überfällig. Gerade die Schadenswiedergutmachung dient dem Erziehungsgedanken und ist geeignet, das Verantwortungsbewusstsein bei jugendlichen Straftätern zu fördern. Durch die Konfrontation des jugendlichen Täters mit dem angerichteten Schaden wird sogar ein hoher erzieherischer Wert erfüllt, wenn er erkennt, dass es nicht damit getan ist, einen Schuldspruch entgegenzunehmen, sondern dass er bei seinem Opfer etwas gut zu machen hat.

Tag der Kriminalitätsopfer
Der vom Weißen Ring ins Leben gerufene Tag der Kriminalitätsopfer erinnert am 22. März eines jeden Jahres an die Situation der durch Kriminalität und Gewalt geschädigten Menschen, die auf Schutz, praktische Hilfe und Solidarität der Gesellschaft angewiesen sind.
(Quelle: Wikipedia) 
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